(* 1546 Eltingen bei Leonberg, Baden-Württemberg; † 13.04.1622), Mutter des Astronomen Johannes Kepler. Sie wurde 1615 während einer Hexenverfolgung in einem der bekanntesten württembergischen Hexenprozesse angeklagt und nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen ihres Sohnes 1621 freigesprochen. Eine Tante von ihr wurde später als „Hexe“ verbrannt.
Katharina heiratete am 15. Mai 1571 Heinrich Kepler. Sieben Monate nach der Hochzeit bekam sie ihr erstes Kind Johannes. Da zwischen den Eheleuten fortwährend ein gespanntes Verhältnis herrschte, entfloh Heinrich Kepler 1574 und wurde Söldner in Belgien. Katharina reiste ihm nach. Die beiden kamen wieder nach Hause zurück und kauften ein Haus in Leonberg. 1589 verließ Heinrich Kepler nach 18 Jahren Ehe seine Familie endgültig. Die 42-jährige Katharina blieb mit ihren Kindern, von denen vier überlebten, zurück.
Der Leonberger Vogt Lutherus Einhorn erhob während seiner Amtszeit (1613-1629) gegen fünfzehn Frauen Anklage wegen Hexereiverdachts und ließ gegen acht von ihnen Todesurteile vollstrecken. 1615 begann Einhorn den Hexenprozess gegen Katharina K., der 1620/21 in Leonberg und Güglingen stattfand. Sie entging nur knapp dem Feuertod auf dem Scheiterhaufen. Der Prozess endete mit einem Freispruch.
Johannes Kepler wollte seine Mutter zum Schutz nach Linz holen, worauf diese jedoch nicht einging. Im Oktober 1616 begab sich Katharina zu einer Anhörung nach Stuttgart und streifte am Stadttor im Vorbeigehen die achtjährige Burga Haller am Arm. Daraufhin schrie das Kind, die „Hexe“ habe ihr einen lähmenden Schlag versetzt, was ein Ertappen beim „Schadenzauber“ auf frischer Tat bedeutete. Katharina wurde sofort verhaftet und verhört, aber wieder freigelassen. Im März 1618 reichten die Reinbolds ihre Schadenersatzklage ein. Die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 stellte Zauberei allerdings nur dann unter Strafe, wenn durch sie (Personen-)Schaden entstanden war. Johannes Kepler kümmerte sich um die Verteidigung seiner Mutter und holte sie zwischenzeitlich im Dezember 1616 zu sich nach Linz in Oberösterreich. Katharina kehrte aber zurück und wurde am 7. August 1620 im Pfarrhaus in Heumaden verhaftet und nach Güglingen verbracht.
Der peinliche Gerichtstag fand am 20. August 1621 statt. Katharina erschien laut Protokoll „leider mit Beistand ihres Sohnes Johann Kepler, Mathematici“. Zwei starke Männer bewachten die dreiundsiebzigjährige Frau Tag und Nacht. Für die Kosten mussten die Angeklagte und ihre Angehörigen aufkommen. 14 Monate lag K. in Ketten, und die Akten ihres Prozesses häuften sich zu Bergen.
Als man ihr schließlich die Folterinstrumente zeigte, um sie zu einem Bekenntnis zu bewegen, blieb sie dennoch standhaft. Sie sagte, „man mache mit ihr, was man wolle, und wenn man ihr auch jede Ader aus dem Leibe herausziehen würde, so wüsste sie doch nichts zu bekennen … sie wolle auch darauf sterben; Gott werde nach ihrem Tode offenbaren, dass ihr Unrecht und Gewalt geschehen“. Im Oktober 1621 konnte ihr Sohn Johannes schließlich ihre Freilassung erwirken.
Katharina Kepler starb sechs Monate später, im April 1622, vermutlich in Roßwälden. Ihr Begräbnisort ist urkundlich nicht nachgewiesen.
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