Karman

(„Werk“, ursprünglich das rituelle), indische Bezeichnung des Glaubens an die automatische Wirkungskraft menschlicher Tat. Der Mensch wird, was er getan hat.
K. ist der große Regulator menschlichen Schicksals, es ergibt sich zwangsläufig aus dem, was seine durch menschliche Tat geschaffene Voraussetzung ist. Das besagt, dass aus Zustand und Ergehen eines Menschen sein früheres Handeln ablesbar ist. Umgekehrt wird der Gedanke an die durch K. bedingte kommende Existenz zum starken Antrieb, so zu handeln, dass günstiges K. entstehe.
Der K.-glaube entstand in der Zeit der Upanishaden und zieht sich durch die gesamte indische Religionsgeschichte. Der Buddhismus lässt dem K. sogar die Götter unterworfen sein.

Lit.: Glasenapp, Helmuth: Die Lehre vom Karman in der Philosophie der Jainas nach den Karmagranthas dargestellt. Leipzig/Bonn, Phil. Diss., 1915.
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