(Lat. intervenire, dazwischenkommen, stören), im parapsychologischen Sprachgebrauch das Verhindern des realen Eintritts eines präkognitiv geschauten Ereignisses, wobei die präkognitive Vision für den Visionär zum Anlass wird, die Erfüllung des zukünftigen Ereignisses zu verhindern ‒ etwa das Verschieben einer Reise, nachdem im Traum der Untergang des Schiffes, das man zunächst nehmen wollte, vorhergesehen worden war.
Lit.: Zahlner, Ferdinand: Kleines Lexikon der Paranormologie. Abensberg: Kral, 1972.