Insterburger Hellsehprozess

(1917-1930). Angeklagt war Else Günther-Geffers aus Königsberg/Preußen, Ehefrau eines Schuldirektors, die gelegentlich als Kriminaltelepathin arbeitete (in Trance). Obwohl sie dieser Tätigkeit offen nachging und ihre Einkünfte daraus versteuerte, wurde sie des Betrugs bezichtigt und musste für fünf Monate in Untersuchungshaft. Als bestellter Gutachter trat u.a. Max Dessoir auf. Vor Gericht wurden ASW-Experimente durchgeführt. Die Frage, ob die Angeklagte paranormal begabt war oder nicht, wurde allerdings nicht entschieden, weil sie dem Gericht im Hinblick auf den Vorwurf des Betrugs nicht relevant erschien. Da die Angeklagte ihre Klienten immer auf die Fehlbarkeit ihrer Eindrücke hingewiesen hatte, wurde sie in erster und zweiter Instanz freigesprochen.

Lit.: Lambert R.: Der Insterburger Prozess. ZfPps (1929) 4.

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