Innsbrucker Hexenprozess 1485

Der erste bisher bekannte Hexenprozess im deutschen Sprachraum bleibt nach wie vor der lnnsbrucker Hexenprozess von 1485, dessen Akten (zum Großteil) von Hartmann Ammann, Chorherr von Neustift, im Hofarchiv in Brixen gefunden und 1890 durch folgende Abhandlung vorgestellt wurde: Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, in: Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg, Folge 3, Heft 34, Innsbruck 1890.
Dieser Hexenprozess hat auch noch dahingehend besondere Bedeutung, als er einen tiefen und nachhaltigen Eindruck von dem damals in Ausformung befindlichen Inquisitionsprozess vermittelt. Dem „Innsbrucker Hexenprozess“ wie dem Inquisitionsprozess kommt zudem eine zentrale Bedeutung im Hinblick auf die „Sozialdisziplinierung“ der frühen Neuzeit zu.
Nota:
Zum besseren Verständnis der angeführten Angaben sei die Chronologie der Ereignisse, wie sie aus den Quellen hervorgehen, abrissartig vorgestellt:
23.7.1484: Publizierung der päpstlichen Bulle „Summis desiderantes affectibus“ durch Bischof Georg von Brixen.
August/September 1485: Vorerhebungen/Verhöre für den Hexenprozess.
Oktober 1485: Hexenprozess zu Innsbruck.
14.11.1485: Bischof Georg von Brixen legt lnstitoris (dem Inquisitor) brieflich nahe, Tirol zu verlassen. Dieser bleibt dennoch bis Jänner/Feber 1486 in Innsbruck und bereitet einen neuerlichen Hexenprozess vor.
8.2.1486: Der Bischof fordert den Inquisitor nochmals schriftlich auf, seine Untersuchungen zu beenden.
1487: In erster Auflage erscheint der Malleus Maleficarum („Hexenhammer“) der Dominikanermönche Heinrich Institoris und Jakob Sprenger.

Lit.: Vögl, Klaus Christian: Der Innsbrucker Hexenprozeß 1485. Grenzgebiete der Wissenschaft 39 (1990) 2, 99-122.
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