Indriya

Sanskrit- und Pali-Begriff für körperliche Stärke oder Fähigkeit im Allgemeinen und für die Sinne im Besonderen. Im Buddhismus bezieht sich der Begriff auf multiple intrapsychische Prozesse und wird allgemein als „Fähigkeit“ oder in bestimmten Kontexten als „spirituelles Vermögen“ oder „kontrollierendes Prinzip“ übersetzt. Der Begriff bedeutet wörtlich „zu Indra gehörend“, der Hauptgottheit im Rig Veda und Herr des Trāyastriṃśa-Himmels (auch bekannt als Śakra oder Sakka), und impliziert somit Vorherrschaft, Dominanz und Kontrolle, die in der allgemeinen Bedeutung von „Macht, Stärke“ aus dem Rig Veda bezeugt werden.
Im Buddhismus bezieht sich I. je nach Kontext traditionell auf eine der folgenden Gruppen von Fähigkeiten:
‒   5 spirituelle Fähigkeiten
‒   5 oder 6 Sinnesfähigkeiten
‒ 22 phänomenologische Fahigkeiten

Lit.: Bhikkhu Bodhi (Hrsg.): Die Lehren des Buddha zu einer sozialen und harmonischen Gesellschaft: eine Lehrreden-Anthologie aus dem Pāli-Kanon. Stammbach Herrnschrot: Verlag Beyerlein & Steinschulte, 2018.

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