(Arab., Zeichen, Vorbild, Führer), arabischer Begriff mit unterschiedlichen Bedeutungen. Im Koran hat er die Bedeutung von „Vorsteher, Vorbild, Richtschnur, Anführer“. Die klassisch-islamische Staatstheorie versteht darunter das religiös-politische Oberhaupt (als geistliches Haupt) der islamischen Gemeinschaft in Nachfolge des Propheten und Religionsstifters Muhammad. Auch der Vorbeter beim Ritualgebet (als Priester bzw. Vorsteher des Kultus) wird I. genannt. Nicht zuletzt werden herausragende muslimische Gelehrte und Persönlichkeiten mit diesem Titel bedacht.
Nach der klassisch-sunnitischen Lehre ist das Imamat identisch mit dem Kalifat als Nachfolge des Propheten.
Als „Imame der Schiiten“ gelten die zwölf Personen aus dem Prophetenhaus Muhammad bezeichnet, die laut schiitischer Glaubenslehre als rechtmäßige Nachfolger des Propheten und Führers der islamischen Gemeinschaft angesehen werden.
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