Hexenhammer

Lat. Malleus Maleficarum, Titel des von den Dominikanern Heinrich Kramer (Institoris) und Jakob Sprenger verfassten Buches.
Dieses Handbuch für Hexenrichter, den Malleus Maleficarum (wörtlich „Hammer der Schadenstifterinnen“), für den sich im 18. Jh. die Bezeichnung „Hexenhammer“ durchsetzte, schrieb Institoris zurückgezogen in einem Kloster. Das Werk wurde 1486 in Speyer veröffentlicht, erschien bis in das 17. Jh. hinein in 29 Auflagen und wird bis heute weiterhin aufgelegt. Trotz einiger sprachlicher und inhaltlicher Fehler war es eine enorme Leistung, ein Werk dieses Umfangs in nur wenigen Monaten zu schreiben, und zwar ohne Jakob Sprenger. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass Institoris seine „Horror“-Darstellungen über besagte Frauen nicht einmal selbst zusammengetragen, sondern bereits zusammengestellt in der Summa theologica seines gelehrten Ordensbruders Antonio Pierozzi, des Erzbischofs von Florenz, gefunden und – nach einiger Umgruppierung – wörtlich übernommen hat. Doch wenngleich Institoris dieses frauenfeindliche Bild zustimmend anführt, so reicht es nicht aus, darin seine ureigensten Gedanken zu sehen und diese zu seiner Charakterisierung als „Psychopath“ zu verwenden. Er teilte hier die Ansichten vieler seiner Zeitgenossen. Dennoch bleibt sein Name mit diesem „horrenden“ Werk verbunden.
Im Mai 1487 wandte sich Institoris bezüglich eines Gutachtens an die theologische Fakultät der Universität Köln. Von den acht Professoren reagierten aber nur vier. Diese schrieben, dass die ersten beiden Teile, die eher theoretischer Natur sind, den Ansichten von Philosophie und Theologie nicht widersprechen würden. „Auch der dritte Teil ist, was die Bestrafung jener Ketzer, von denen er handelt, anlangt, jedenfalls für billigenswert zu halten, so ferne er den heiligen Kanones nicht entgegensteht.“
Was die Form anbelangt, so handelt es sich beim „Hexenhammer“ um eine scholastische Abhandlung in drei Teilen.
Im ersten Teil definiert Institoris, was unter einer Hexe zu verstehen ist. Gelegentlich spricht er auch von Zauberern, hauptsächlich aber von Frauen. Diese seien nämlich für Schwarze Magie anfälliger als Männer, von Natur aus ein Übel, voller Defizite im Glauben und sexuell unersättlich. Der Teufelspakt bilde die Grundlage des gefürchteten Phänomens der Hexen, auf das die Männer hereinfielen.
Im zweiten Teil dominieren die magischen Praktiken, die sich auf den Geschlechtsverkehr und die männliche Impotenz durch Wegzaubern des Gliedes beziehen. Die Differenz der Geschlechter zeige sich auch darin, dass Männer auf Wissen bauten, Frauen hingegen auf Magie und Schadenzauber (Maleficium).
Im dritten Teil stellt Institoris die von Friedrich von Spee kritisierten detaillierten Regeln für die Hexenprozesse vor und beschreibt verschiedene Fälle mit einer sehr langen Auflistung von sadistischen Folterpraktiken, wie das Strecken des Körpers, bis das Licht einer Kerze hinter dem Rücken der Gefolterten durch die Bauchdecke sichtbar wurde.
Der H. förderte nicht nur den Gebrauch der Folter zur Erzwingung von „Geständnissen“, sondern trug leider auch sehr zur Popularisierung der dämonologischen Hypothese des Teufelspaktes seitens der Hexen bei.

Lit.: Der Hexenhammer = Malleus maleficarum / [Jakob Sprenger]; Heinrich Kramer (Institoris). Neu aus dem Lat. übertr. von Wolfgang Behringer … Hrsg. und eingeleitet von Günter Jerouschek und Wolfgang Behringer. München: Dt. Taschenbuch-Verl., 2000.
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