Auch Hexenjäger, Hexenkommissar oder Hexenrichter, Personen, die mit der Hexenverfolgung beauftragt wurden. Da unter den Amts- und Hofleuten des Landesherrn sich oft nur wenige bereit erklärten, als Hexenrichter oder Gehilfe (Schreiber, Gutachter, Henker) zu fungieren, wurde deren Tätigkeit fürstlich bezahlt. Damit entwickelte sich die Verfolgung und Verurteilung von Hexen zu einem eigenständigen Gewerbe, von dem man gut leben konnte.
Der wirtschaftliche Zugewinn und die soziale Hochstellung der H. nahm vielerorts ein solches Ausmaß an, dass es zu Beschwerden über den Aufwand dieser Personen kam. Das Vermögen der Hingerichteten fiel nach Abzug der Spesen der H. und der erheblichen Gerichtsgebühren an den Landesherrn.
Nutznießer der Hexenverfolgung waren nicht zuletzt Rechtsgelehrte und Universitäten für deren Erstellung von Gutachten. Einige der H. publizierten zudem aus Sendungsbewusstsein und Geltungsdrang ihre Erfahrungen bei den Prozessen. Ihr Leben war allerdings nicht immer ungefährlich. So wurden einige von aufgebrachten Bauern erschlagen, weshalb sie mit ihren Einnahmen private Schutztruppen organisieren mussten.
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