Hexen von Arras

Denunziationen, vor allem aufgrund verschmähter Liebe, führten dazu, dass 1459 Robinet de Vaulx, eine angesehene und unbescholtene Bürgerin aus Arras in Nordfrankreich, Opfer der Inquisition wurde.
Zur damaligen Zeit war die Vorstellung von einer Hexe noch mangelhaft definiert, daher stellte die Inquisition Verbindungen zwischen angeblichen Praktiken gewisser Einheimischer und der anerkannten Häresie der Waldenser oder Vaudois her. Der Inquisitor der Region Arras, Pierre le Broussart, wurde durch die Bekenntnisse von Robinet de Vaulx, einer verurteilen Gefangenen, die unter Folter weitere Namen nannte und von Deniselle Grenières als Hexe bezeichnet wurde, zum Handeln gezwungen. Trotz des Rates der kirchlichen Obrigkeit zur Nachsicht, da weder Hostiensschändung noch Mord vorliegen würden, bestand die weltliche Inquisition auf der Todesstrafe.
Alle Genannten wurden der „Waldenserei“, also der Ketzerei, beschuldigt. Unter anderem wurde ihnen vorgeworfen, an Hexensabbaten teilgenommen und mit dem Teufel obszöne Orgien gefeiert zu haben. Fünf der Angeklagten wurden im entwürdigenden Gewand eines verurteilten Ketzers öffentlich zur Schau gestellt und dann bei lebendigem Leib verbrannt.
In den folgenden Wochen wurden weitere Verdächtige ergriffen und vom Inquisitor zu Geständnissen bewegt. Dennoch bestanden die weltlichen Autoritäten darauf, einige von ihnen auf freien Fuß zu setzen. Die übrigen kamen durch die Rückkehr des Bischofs von Arras aus Rom frei.
1491 ging das Parlament von Paris so weit, das seinerzeitige Vorgehen des Inquisitors zu verurteilen und die Überlebenden um das Gebet für die Hingerichteten zu bitten.
Literarisch verarbeitet wurde der Stoff in der Novelle
Der Hexensabbat von Ludwig Tieck 1831.

Lit.: Bandini, Ditte: Kleines Lexikon des Hexenwesens. München: Dt. Taschenbuchverlag, 1999; Pickering, David: Lexikon der Magie und Hexerei. s.l.: Bechtermünz, 1999.
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