Hellseher

Der volkstümliche Ausdruck „Hellseher“ weist in der Literatur und im allgemeinen Sprachgebrauch einen sehr variierenden Begriffsumfang auf und meint als Oberbegriff einen Menschen, der über paranormale Informationsmöglichkeiten verfügt, ohne näher zu unterscheiden, ob diese telepathisch, psychoskopisch oder rein hellseherisch erlangt werden.
Dabei soll es dem H. aufgrund angeborener oder erworbener Fähigkeiten möglich sein, auf paranormalem Weg an Informationen über Sachverhalte oder Ereignisse zu gelangen, die nur wegen ihrer räumlichen (Hellsehen) oder zeitlichen (Präkognition, Retrokognition) Distanz mit den Sinnen nicht wahrnehmbar sind. Der übergeordnete Begriff ist außersinnliche Wahrnehmung. Ein wissenschaftlicher Nachweis für das behauptete Phänomen konnte nicht erbracht werden. Macht ein H. Aussagen über die Zukunft, spricht man von „Prophezeiungen“. > Hellsehen > Telepathie > Paragnost > Sensitiver > Spoekenkieker.

Lit.: Tenhaeff, W.H.C.: Hellsehen und Telepathie: Außersinnliche Wahrnehmung in wissenschaftlicher Schau. Gütersloh: C. Bertelsmann, 1962.
Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.