Auch Heilwässer, sind natürliche Heilmittel der Erde. Die Heilwässer stammen aus Quellen, die natürlich zu Tage treten oder durch Bohrungen erschlossen werden. Anerkannte H. werden eingehend chemisch analysiert und unterliegen ständigen strengen Kontrollen.
Ein Heilwasser gehört als natürliches, mineralienhaltiges Wasser, dem eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung zugesprochen wird, zu den ältesten Naturheilmitteln. Es kann innerlich für Trinkkuren bzw. äußerlich für medizinische Bäder angewendet werden.
Natürliches Heilwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten, reinen Wasservorkommen, die staatlich als H. anerkannt sind. Der Begriff „Heilquelle“ ist in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und in den darauf aufbauenden Landesgesetzen niedergelegt.
Die therapeutische Anwendung von H. umfasst Trinkkuren vor Ort, den therapeutischen Einsatz zu Bade- und Inhalationszwecken, Versandheilwässer sowie Gewinnung und Inverkehrbringen von Heilquellenpräparaten. Die Abfüllung muss am Quellort erfolgen.
H. unterliegen in Deutschland und Österreich rechtlich der Regulierung als Arzneimittel und benötigen eine amtliche Arzneimittelzulassung. Dadurch unterscheidet sich Heilwasser vom Mineralwasser, das dem Lebensmittelrecht unterliegt. Beide sind frei verkäuflich.
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