Im Anschluss an die erste deutsche Nationalsynode im Jahre 742, als die Bischöfe zur Ausrottung von noch bestehenden heidnischen Gebräuchen verpflichtet wurden, präzisierte der hl. Bonifatius als päpstlicher Legat ein Jahr darauf in der Synode von Liftinae eine Reihe von Verordnungen, darunter auch ein Verbot gegen die Pflege und Verehrung von Götzenbildern im Haus. Dies richtete sich insbesondere gegen die vom Volk aus der Mandragora gefertigten und oft mit Gewändern bekleideten Alraunmännchen.
Vier Jahrhunderte später erklärte Hildegard von Bingen die Mandragora zur Heilpflanze, da diese, sorgfältig gewaschen und ins Bett gelegt, wärmende Wirkung erzeuge.
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