Haschisch

(Arab. ḥašīš, Gras), bezeichnet das aus Pflanzenteilen der weiblichen Cannabispflanze gewonnene Harz, das häufig als zu Platten oder Blöcken gepresster Extrakt angeboten wird. Einzelne Stücke davon werden oft auch „Piece“ genannt. H. ist ein braunes, in Wasser unlösliches Weichharz, das auf Platinblech rückstandslos verbrennt.
Grund für die Verwendung der Blütenstände der weiblichen Cannabispflanze ist, dass sie gegenüber den restlichen Pflanzenteilen wesentlich mehr Harzdrüsen mit Tetrahydrocannabinol (THC), dem hauptsächlich berauschenden Bestandteil der Pflanze, enthalten.
H. zählt zu den weichen Drogen und wird sowohl als Rauschmittel als auch als Arzneimittel genutzt. Mit der Gesetzesänderung in Deutschland vom 10. März 2017 hinsichtlich „Cannabis als Medizin“ sind standardisierte Extrakte aus der Cannabisblüte Teil der Therapiemöglichkeiten geworden und können von den Krankenkassen übernommen werden. Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 bzw. 50 Gramm (zu Hause) durch das Cannabisgesetz erlaubt.
H. führt, individuell verschieden, zu Dämmerzuständen, Euphorie, Unruhe, veränderter Wahrnehmung, kurzzeitigen Halluzinationen und erhöhter sexueller Erregbarkeit.

Lit.: Woggon, Brigitte: Haschisch: Konsum und Wirkung. Berlin [u.a.]: Springer, 1974; Burian, Wilhelm: Haschisch: Prohibition oder Legalisierung. Ursachen und Folgen des Cannabisverbots. Weinheim [u.a.]: Beltz, 1982.
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