(1590-16??), Mädchen aus North Moreton (Berkshire, England), das 1605 in Abingdon im Zentrum eines berüchtigten Hexenprozesses stand. G. neigte zu Krampfanfällen und im Alter von 14 Jahren begannen sich bei ihr Symptome wie Schaum vor dem Mund, zeitweilige Blindheit und Taubheit sowie das Heraustreten von Nadeln aus verschiedenen Teilen ihres Körpers zu zeigen. Für diese Leiden machte sie die Zauberei dreier ortsansässiger Frauen verantwortlich. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt und G. geriet selbst unter Betrugsverdacht. König Jakob I. persönlich verhörte sie dreimal in Oxford, Windsor und Whitehall und übergab sie dann der Obhut von Fachleuten, welche die Zweifel des Königs an der Ehrlichkeit des Mädchens bald bestätigten. Der König sicherte G. Straffreiheit für den Fall zu, dass sie die Wahrheit sage. Später gestand sie, die Krankheitssymptome auf Anweisung ihrer Vaters übertrieben zu haben, da dieser sich an einem Nachbarn rächen wollte. Beide wurden wegen Verschwörung angeklagt.
Das Resultat des Falles hatte zweifellos große Wirkung auf die Einstellung Jakobs I. und seiner Richter, was die Bewertung von Beweismaterial bei Hexenprozessen anging.
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