Großmeister

(Engl. Grand Master; franz. Grand Maitre), der an der Spitze einer Großloge stehende höchste „Beamte“. Die Bezeichnung trat erstmals 1717 auf, als vier Londoner Logen eine Großloge bildeten. Auch bei den Rosenkreuzern, den Templern und dem Deutschen Orden ist die Bezeichnung G. gebräuchlich. Sein Amt entspricht in etwa dem des Präsidenten oder 1. Vorsitzenden bei profanen Vereinigungen.
Die Befugnisse eines G.s sind in den verschiedenen Großlogen der FM nicht immer übereinstimmend.

Lit.: Lennhoff, Eugen/Posner, Oskar/Binder, Dieter A.: Internationales Freimaurerlexikon. Überarb. u. erw. Neuaufl. München: F.A. Herbig, 2000.
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