Gottesurteil

Lange Zeit überließen Rechtsordnungen bei Streitigkeiten Gott das Urteil für den Fall, dass Menschen sich keine Entscheidung zutrauten, vor allem bei fehlenden Zeugen. Dazu gab es verschiedene Verfahren: Zweikampf; Feuerprobe (Halten eines glühenden Eisens, Hindurchgehen zwischen zwei Feuern); Wasserprobe (Wasser weigere sich, Frevler aufzunehmen, sie gehen unter); Abendmahlprobe (Ketzer können bzw. wollen die Hostie nicht schlucken).
Mit Einführung des römischen Rechts (12. Jh. in Europa) mussten alle Fälle juristisch entschieden werden. Auf dem 4. Laterankonzil 1215, c.18, wurde das G. verboten.

Lit.: Auffarth, Christoph u.a. (Hrsg.): Wörterbuch der Religionen. Stuttgart: Kröner, 2006.
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