Jene Person, die den Exorzismus durchführt, mit dem unerwünschten Geist oder Dämon in eine direkte Kommunikation tritt und versucht, durch dessen Beseitigung mittels Gebet eine Befreiung oder Reintegration des „Besessenen“ herbeizuführen, in besonderen Fällen durch den Exorzismus (latinisiert, aus griech. exorkismós, „das Hinausbeschwören“).
Was das besondere Arbeitsfeld des E. betrifft, so lässt sich dieses, neben der allgemeinen seelsorglichen Beratung, entsprechend der von italienischen Exorzisten aufgestellten Terminologie über satanische Einwirkungen, wie folgt gliedern:
Äußere Störungen: Der Teufel bzw. sein Exponent befindet sich vollkommen außerhalb der Person, die durch tätliche Angriffe, Behinderungen, Geräusche usw. beeinträchtigt werden kann. So geschah es auch bei einigen Heiligen.
Dämonische Infestationen: Diese betreffen vor allem Häuser, Büros, Geschäfte, Werk- und Lagerstätten, Gegenstände, Tiere. Schon Origenes spricht davon unter Erwähnung vorgenommener Exorzismen.
Dämonische Obsessionen: Sie beeinträchtigen vor allem Körper, Gesundheit, Beziehungen, Familie und manifestieren sich durch seltsame Nöte, die keine andere Erklärung zulassen.
Dämonische Umsessenheit: Wie schon der Begriff zum Ausdruck bringt, wird die Person von Gedanken, Wünschen, aufwühlenden und angsteinflößenden Mitteilungen, von Verzweiflung, Mord- und Selbstmordgedanken, Flüchen und Wolllust gequält.
Dämonische Besessenheit: Es sind dies die klassischen Besessenheitsformen, bei denen die Person gespalten ist. Sie spürt auf vielerlei Weise die Präsenz einer anderen Wesenheit, die in ihr lebt und sie konditioniert, dominiert und attackiert; ein Etwas, das (auch mit Gewalt) auf jedwede Provokation reagiert, vor allem auf alles Heilige, das Gebet, das Schriftwort, die Sakramente, den Priester, insbesondere den Exorzisten; eine Wesenheit, welche die Person in Trance versetzen, in unbekannten Sprachen sprechen, hellseherische Erfahrungen und Vorahnungen haben, übermenschliche Kräfte annehmen lassen kann usw.
Dämonische Unterwerfung: Eine solche liegt vor, wenn die Person freiwillig in einem expliziten oder impliziten Pakt die Abhängigkeit vom Teufel oder von Geistern akzeptiert hat.
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