Evidenz

Einsicht in einen Sachverhalt, der von sich aus einleuchtet und sich uns entweder unmittelbar, schlagartig, intuitiv und als gewiss in seiner Gegebenheit zeigt, in seiner Wesenheit erschaut oder vernommen wird. Da diese Gewissheit aber rein subjektiv ist, darf sich Erkennen nicht auf bloße E. gründen. Der Sachverhalt muss analysiert werden. Ein Beispiel einer irrigen E. in der Paranormologie bildet die optische Täuschung.

Lit.: Brentano, Franz: Wahrheit und Evidenz. Hamburg: Meiner, 1974; Metzler Lexikon Philosophie. Begriffe und Definitionen. Stuttgart/Weimar: J.B. Metzler, 2008.
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