Einmauerung

Bezeichnet das dauerhafte Einschließen von lebenden Menschen oder Tieren in ein Bauwerk. Es ist dies ein Spezialfall des Lebendig-begraben-Werdens. Berichte dieser Strafform bzw. Schutzmaßnahmen stammen bereits aus dem Altertum. Im Mittelalter und vereinzelt bis in die Neuzeit wurden bei der Errichtung von Burgen, Stadtmauern, Brücken, Flusswehren oder Deichen Kinder und bisweilen auch Erwachsene eingemauert, um das Bauwerk dauerhaft zu machen. So häufig solche Fälle in Sagen auch berichtet werden, so wenige sind geschichtlich belegt. Jedenfalls wurde 1463 beim Bruch des Nogatdammes in Westpreußen, als die Arbeiten erfolglos blieben, ein Bettler in die Lücke geworfen und zugeschüttet. Als 1841 die Elisabethbrücke in Halle gebaut wurde, war man der Ansicht, es müsse ein Kind eingemauert werden. Beim Abbruch von Bauwerken im 19. Jh. wurden öfters Kindersärge gefunden, was derartige Berichte zu bestätigen scheint. Dass es Bauopfer waren, ist allerdings nicht sichergestellt.
In der Volkstradition wurde, um gutes Wetter zu erhalten, vielfach ein Hahn, als Mittel gegen Viehsterben ein Kalbsherz in den Stall eingemauert.
Auch als Strafe bzw. als Sühneleistung wurde das Einmauern praktiziert. So berichten Sagen, dass bei Ehebruch oder bei Verletzung des Gelübdes bei Nonnen die Betreffenden mit E. bestraft wurden.

Lit.: Mayer, Elard H.: Mythologie der Germanen. Straßburg: Trübner, 1903; Schleswig-Holsteinische Sagen und Märchen; Auswahl aus der Sammlung Müllenhoffs. Hamburg: Verlag der Deutschen Dichter-Gedächtnis-Stiftung, 1916; Handwörteruch des deutschen Abergglaubens. Berlin: de Gruyter, 1987, Sp. 712-714.
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