Dharma

(Sanskr., Das Feststehende; Pali: Dhamma; chin. Fa; jap. Ho, auch Datsuma). 1. Im Hinduismus ist D. spätestens seit den frühen Upanischaden Gesetz, Regel, im moralischen, religiösen und juristischen Sinn. Von den heutigen Indern wird der Terminus mit Religion wiedergegeben. Dies trifft insofern zu, als der D. religiös qualifiziert ist, zumal er seine Frucht erst nach dem Tode bringt und zwar nach den meisten Lehren in Form befristeter Wiedergeburt in glücklichen Existenzen. D. ist Ausdruck der Erhaltung der gesellschaftlichen Ordnung und des weltordnenden kosmischen Geschehens.
Für den Einzelnen ist D. unzertrennlich mit dem Karma verbunden, da er ihn nur so weit verwirklichen kann, als es seine karmische Situation zulässt.
2. Im Buddhismus ist D. die universale, unerschaffene, ewige Ordnung, die substanzlos, unbeständig, leidvoll und eng mit dem Karma verbunden ist. D. ist der Weg zur Überwindung der leidvollen Wirklichkeit durch den Achtfachen Pfad. Manchmal wird das Nirwana selbst als der erhabenste D. bezeichnet. Unter den drei Kostbarkeiten (sanskr. triratna), denen sich der Buddhist in der Dreifachen Zuflucht völlig anvertraut, ist D. die Zusammenfassung der Buddha-Lehre und als solche die Lehre schlechthin. Diese hat im Schriftkorpus der Sutren ihren Niederschlag gefunden.
Dabei sind stets die beiden Bedeutungen von D. zu unterscheiden, nämlich die der Lehre, d.h. der gesamten buddhistischen Philosophie, und die der kleinen Elemente, welche die Welt aufbauen.

Lit.: Scerbatskij, Fedor I.: The central conception of Buddhism. Reprint [der] 1. ed., London, 1923. Delhi: Sri Satguru Publ., 1991; Hacker, P.: Dharma in Hinduismus. ZMR 49 (1965), 93-106; Dhavamony, Mariasusai: Classical Hinduism. Roma: Università Gregoriana Editrice, 1982.
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