Del Rio, Martín Antonio

Oder Martin Antoine (* 17.05.1551 Antwerpen; 19.10.1608 Löwen), spanischer Theologe, Dämonologe, Rhetoriker, Jurist, Richter bei Hexenprozessen. D., in Antwerpen geboren, aber aus einer kastilischen Familie stammend, studierte in Paris, Douai/Nordfrankreich und Löwen Rhetorik, Philosophie und Rechtswissenschaften. Nach kurzer Karriere, u.a. als Senator und Militärintendant, ging er nach Spanien, wo er 1580 in den Jesuitenorden eintrat. Er studierte in Salamanca Theologie, das er mit dem Doktorat abschloss, lehrte in der Folge an verschiedenen Kollegien der Jesuiten und fungierte als Richter in Hexenprozessen. Er verfasste mehrere Bücher, darunter 1599 Disquisitionum magicarum Libri Sex (Untersuchungen zur Zauberei in sechs Büchern), das an Inhalt und Wirkung als eine der wichtigsten Veröffentlichungen zum Hexenwesen gilt und durchaus mit dem Hexenhammer verglichen werden kann.
D. sammelte alles, was er über Hexen ausfindig machen konnte. Er war zutiefst davon überzeugt, dass es sowohl Wunder als auch dämonische Magie gebe, glaubte an den heilenden Hauch und an die Goldmacherei. Hingegen haben Bilder, Zahlen und Worte für ihn keine natürlichen oder magischen Fähigkeiten, Krankheiten zu heilen bzw. Schäden zu entfernen. Amulette besäßen nur insofern Kraft, als diese in ihrem Material liegt. Alle Theurgie oder weiße Magie sei unwirklich. Die Grundlage aller Zauberei bilde vielmehr der Pakt mit dem Teufel. Die dämonische Magie zu leugnen, sei ketzerisch. Sie sei der Inbegriff alles Diabolischen und des Todes würdig. Gegen sie würden nur die Heilmittel der katholischen Kirche, wie Segen, Exorzismen, Kreuze, Reliquien usw., Schutz bieten.
Sein Werk, in dem er stets tatsächlich geschehene Ereignisse verwertet, baut auf den Schlussfolgerungen des Hexenhammers auf, erörtert sämtliche Themen von Zauberei bis zur besten Herangehensweise der Richter bei Hexenprozessen. D. befürwortet für die Angeklagten zwar einen Rechtsschutz, bleibt in der Sache aber hart, indem er geltend macht, dass die Richter verpflichtet seien, über geständige Hexen die Todesstrafe zu verhängen. Andererseits missbilligt er sowohl das Hexenbad als auch die Nadelprobe.
Das Buch fand weite Verbreitung mit der letzten Auflage 1747.

W. (Auswahl): Disqvisitionvm magicarvm libri sex, qvibvs continetvr accvrata cvriosarvm artivm, et vanarum superstitionum confutatio vtilis theologis, jurisconsultis, medicis, philologis. Coloniae Agrippinae, sumptibus P. Henningij, 1633.
Lit.: Nagel, Petra: Die Bedeutung der „Disquisitionum magicarum libri sex“ von Martin Delrio für das Verfahren der Hexenprozesse. Frankfurt a.M.: Lang, 1995.

 

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