In der Freimaurerei verwendete Bezeichnung:
1. Entlassung eines Mitglieds aus der Loge, das unter Vorweisen entsprechender Gründe darum ansucht, um dann ein „Deckungszertifikat“ zu erhalten. 2. Wahrung der Verschwiegenheit im Umgang mit Profanen. 3. Nachweis, dass eine arbeitende Loge „gehörig gedeckt“ ist, d.h. dass nur Bundesmitglieder anwesend sind, wovon sich der Aufseher bei der Eröffnung überzeugen muss.
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