Daumenschrauben

Französ. grésillons, schott. pilliwinks, in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet, Folterinstrument in Form eines Schraubstockes oder einer Zwinge, in der man die Daumen der angeklagten Person quetschte, um sie geständig zu machen.
So hieß es in einem Schreiben des Brixner Hofrates zum Prozess der Margaretha Waldner, die in Klausen/Südtirol wegen betrügerischer Schatzgräberei inhaftiert wurde, man solle die Angeklagte nach Rat und Erkenntnis der Gerichtsgeschworenen zunächst gütig verhören und notfalls mit Androhung von Daumenstock und Tortur nachhelfen, um sie zu einem Geständnis zu bewegen. Bleibt sie weiterhin verstockt, möge man ihr die Daumenschrauben auch anlegen und zuschrauben (Rabanser).
Johannes Junius, Bamberger Bürgermeister und Opfer der Hexenverfolgung, der 1628 in einem Bamberger Gefängnis schrecklich gefoltert wurde, beschrieb in einem Brief an seine Tochter, wie das Blut aus seinen gequetschten Daumen hervorgeschossen sei, als die Folterknechte die Schrauben immer fester zuzogen (Pickering). Dabei sollte das Brechen der Daumen vermieden werden, weshalb oft medizinische Fachkundige zugezogen wurden. Auch andere Finger konnten dieser Tortur unterzogen werden. In gleicher Weise wurden bei der Folter auch Zehenschrauben angewendet.
Die Redewendung „die Daumenschrauben anlegen“ bedeutet so viel wie Druck oder Zwang ausüben. 

Lit.: Pickering, David: Lexikon der Magie und Hexerei. s.l.: Bechtermünz Verlag, 1999; Rabanser, Hansjörg: Hexenwahn. Innsbruck: Haymon, 2006.
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