Daroben, Hans

Um 1614, Werwolf- und Schadenzauber-Prozess.
D., ein wohlhabender Mann aus Berlebeck, heute ein Stadtteil von Detmold in Deutschland, kam in den Verruf, ein Zauberer und Werwolf zu sein. Als sein Sohn Curt einmal Brot backen wollte, kam nachts ein > Werwolf vor den Ofen, auf den Curt mit der Schüssel einschlug, bis sie zersprang. Dem Gerücht nach handelte es sich bei dem Wolf um seinen Vater. Als der Sohn dies beklagte, antwortete der Vater, so gehe es ungehorsamen Kindern.
D. wurden auch zwei Fälle von > Schadenzauber vorgeworfen. Als einmal seine Kuh mit der Kuh Cort Becks zusammenstieß, sagte D. voller Zorn, dass dies nicht mehr vorkommen solle, woraufhin besagte Kuh und ein Pferd Becks eingingen.
Nachdem ein gewisser Stockmeier D. Holz abgekauft und zum Teil auch schon bezahlt hatte, konnte D. nicht liefern. Er musste das Geld zurückgeben, woraufhin er Stockmeier verärgert wissen ließ, er solle „ keine seiden dabey spinnenn, sundern auch etwas zusetzenn“. Darauf ging diesem ein Rind ein.
D. wurde 1602 zweimal hintereinander gefoltert, gestand aber nicht. Das Verfahren wurde abgebrochen und D. lebte weiterhin in Berlebeck, wie aus dem Landschatzregister von 1618 hervorgeht.

Lit.: Walz, Rainer: Hexenglaube und magische Kommunikation im Dorf der frühen Neuzeit. Paderborn: Schöning, 1993, S. 201-203.

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