Calmet, Augustin

*26.02.1672; †25.10.1757), Benediktinermönch und Abt. In Ménil-la-Horgne bei Commercy (Lothringen) geboren, trat er 1688 in den Benediktinerorden ein. Nach seiner Priesterweihe 1696 lehrte er Philosophie und Theologie an der Abtei Moyen-Moutier. 1704 wurde C. zum Professor für Exegese in Münster (Elsass) berufen; 1715 Prior in Lay-St. Christophe, 1718 Abt in St. Léopold in Nancy und 1728 Abt in Senones, wo er 1757 starb.
In seinen Werken sucht C., unter gewissen Zugeständnissen an die Aufklärung, mit dem Übernatürlichen auch das Wesentliche der paranormologischen Begebenheiten festzuhalten.
Sein Hauptwerk ist Commentaire littéral sur tous les livres de l’Ancien et du Nouveau Testament, dessen erste Auflage zwischen 1707 und 1716 in 23 Bänden erschien. Von ihm stammt auch die Histoire de Lorraine, eine Geschichte Lothringens.
Als 1732 in Ungarn ein spektakulärer Fall von > Vampirismus bekannt wurde, beschäftigte dieses Thema auch die gebildete Welt. Dies war für C. Anlass, eine umfangreiche Darlegung des Paranormalen zu erstellen, die 1746 unter dem französischen Titel Dissertation sur les apparitions des anges, des demons et des esprits, et sur les revenans et vampires de Hongrie, de Bohème, de Moravie et de Silésie in Paris erschien. In dieser ersten Auflage hielt C. die Existenz von Vampiren noch für möglich. Als Papst > Benedikt XIV. 1749 in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines polnischen Erzbischofs, wie man denn gegen „Vampire“ vorgehen solle, klarmachte, dass er den Vampirglauben für Unsinn halte und ihm nahelegte, diesen „Aberglauben“ auszurotten, änderte C. in der zweiten Auflage (1751) seinen diesbezüglichen Standpunkt, indem er alle Berichte über Vampire in Ungarn, Mähren und Polen als „Blendwerk“ bezeichnete.
Dieser Schwenk zeigt denn auch, dass seine Werke einen gewissen Mangel an kritischem Scharfsinn und Selbständigkeit aufwiesen, dennoch aber großen Anklang fanden, sodass ihm selbst Voltaire, bei aller Kritik, Anerkennung zollte. Als fleißiger, sehr belesener und weitblickender Sammler wurde C. nämlich zum fruchtbarsten Schriftsteller seines Ordens der damaligen Zeit. 1759 wurde seine Dissertation sur les apparitions bereits ins Englische übersetzt und 1855 unter dem Titel „Geistererscheinungen“ auf Deutsch veröffentlicht.
In der Einleitung dieser großen Materialsammlung zum Paranormalen in Geschichte, Kultur und Leben schreibt C. (S. 1): „Jedermann spricht über Erscheinungen von Engeln, Dämonen, und abgelebten Seelen. Viele halten die Wirklichkeit dieser Erscheinungen für unbezweifelt, während andere darüber spotten und sie für Träumereien ausgeben. Ich habe die Behandlung dieses Gegenstandes mir vorgenommen, um mich zu überzeugen, wie weit die Gewissheit in diesem dunklen Gebiete sich erstreckt. Zu diesem Ende werde ich gegenwärtige Abhandlungen in vier Teile zergliedern: Im ersten Teil will ich über die Erscheinungen der guten Engel, im zweiten über die Erscheinungen der bösen Engel, im dritten über die Erscheinungen der abgelebten Seelen reden; der vierte Teil wird zum Gegenstand solche lebende Menschen haben, die anderen lebenden, abwesenden und entfernten Menschen erschienen sind, und zwar ohne dass sie selbst darum wussten. Gelegentlich werde ich auch über Magie, über Zauberer und Zauberinnen, über den Sabbat, über die Orakel, über die dämonische Besessenheit Etwas sagen.“

Damit will C. sowohl diejenigen belehren, die alles Paranormale für übernatürlich halten, als auch jene, die alles leugnen. Sofern Geistererscheinungen Engel oder Teufel betreffen, werden sie nicht geleugnet; ebenso wenig werden die biblischen Wunder verneint. Das Vorkommen von > Vampiren und > Hexen sei hingegen reine Phantasie. Im Übrigen sei jede Erscheinung einzeln zu beurteilen. So könnten > Poltergeister böse Geister, aber auch Seelen von Verstorbenen sein. > Totenerweckungen könnten nur durch Gott erfolgen.

W. (Auswahl): Geistererscheinungen. Regensburg: Georg Joseph Manz, 1855. 
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