Bernburger Hellsehprozess

(1924/25). Der Lehrer August Christian Drost (* 1883) arbeitete mit ca. 20 Medien, die er in seiner nebenamtlichen Praxis als Hypnotiseur entdeckt haben wollte. Er bezeichnete sich zwar nicht als Hellseher, war jedoch der Ansicht, eigene Kräfte auf die Medien übertragen bzw. in ihnen wecken zu können. Die Fragen der Klienten nach Dieben, Vermissten u. dgl. wurden von den Hypnotisierten entsprechend beantwortet, manchmal auch an Ort und Stelle der Tat.
Die Anklage wurde am 15.09.1924 aufgrund eines vom Potsdamer Landesdirektor Albert Hellwig erstellten Gutachtens von ca. 400 Seiten erhoben. Hellwig hatte 1924 die gegen die Parapsychologie gerichtete Schrift Okkultismus und Strafrechtspflege veröffentlicht. Die Hauptversammlung fand vom 12.-17.10.1925 vor dem Großen Schöffengericht in Bernburg statt. Verhandelt wurden 45 Einzelfälle. Geladen waren 135 Zeugen. Als Sachverständige fungierten Hellwig, Rudolf > Tischner und Prof. Hayse, Direktor der Bernburger Landesirrenanstalt. Das Gericht klammerte zwar die Frage nach der Existenz des Parapsychischen aus, gelangte aber zu einem Freispruch für Drost.

Lit.: Hellwig, Albert: Okkultismus und Strafrechtspflege: Ueber d. Verwendg. von Hellsehern bei Aufklärg. von Verbrechen. Leipzig: Verlag E. Bircher, 1924; Seeling, Otto: Der Bernburger Hellseh-Prozess [und das Problem der Kriminaltelepathie]. Mit [Titel-]Bild u. Schriftprobe [von] Drost nebst e. Vorw. von Winterberg. Berlin-Pankow: Linser-Verlag, 1925.
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