Benward, Blaisette

Hexenprozessopfer von 1593 in der Stadt Dieuze, Lothringen. Ausgelöst wurde der Prozess in erster Linie durch die Behauptung Dietrichs du Fourneau, Sergent des Bailli von Dieuze, und dessen Frau, dass B., die Witwe von Jean Banward aus Dieuze, einen ihrer Söhne zuerst lahm gemacht, dann durch Massage geheilt und zudem den Tod seines Säuglings verursacht habe. Dieser habe vor seinem Ableben gelbgrünen Schleim erbrochen, was als Zeichen für Hexerei oder Besessenheit angesehen wurde. Da B. bereits 1590/91 von der in Vergaville hingerichteten Blawel aus Guénestroff indirekt beschuldigt worden war, klagte man sie an.
B. war zum Zeitpunkt der Anklage ca. 60 Jahre alt, lahm und halb blind und verdiente sich nach dem Tod ihres Mannes den Lebensunterhalt durch Betteln. Die Voruntersuchung fand am 1. und 3. Juni 1593 statt. Am 9. Juni gestand sie die Verführung durch den Teufel, aber keine Schadenzauberdelikte. Als sie am darauffolgenden Tag im Gefängnis auf ihr Bekenntnis hin befragt wurde, widerrief sie dieses vollständig, so auch beim Verhör am 27. Juni 1593. Nachdem sie der Henker einer außerordentlichen Folterung unterzogen hatte, legte B. jedoch ein umfangreiches Geständnis ab. Daraufhin ordnete Nicolas Rémy am 2. Juli an, sie lebendig zu verbrennen, weil sie mit Hilfe von schädlichen Pulvern und Getränken nicht nur Tiere, sondern auch zwei Kinder getötet habe. Die Schöffen verlangten hingegen zur Klärung ihres Geständnisses eine erneute Anwendung der Folter. Dazu kam es aber nicht mehr, denn B. wurde bereits am folgenden Tag, den 3. Juli 1593, hingerichtet.

Lit.: Beaupré, Jean Nicolas: Essai historique sur la rédaction officielle des Principales coustumes et sur les assemblées d’États de la Lorraine ducale et du Barrois, accompagné de documents inédits et d’une bibliographie de ces coustumes. Nancy, 1845; Biesel, Elisabeth: Hexenjagd, Volksmagie und soziale Konflikte im lothringischen Raum. Trier, 1997 (Trierer Hexenprozesse – Quellen und Darstellungen; 3).
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