Baumeister

Rechtlich geschützte Berufsbezeichnung, die nur von demjenigen geführt werden darf, der die B.-Prüfung bestanden hat.
Die Bezeichnung B. findet bereits im Neuen Testament ihre höchste Bedeutung: „denn er erwartete die Stadt mit den festen Grundmauern, die Gott selbst geplant und gebaut hat“ (Hebr 11,10) und: „Der Gnade Gottes entsprechend, die mir geschenkt wurde, habe ich wie ein guter Baumeister den Grund gelegt; ein anderer baut darauf weiter“ (1 Kor 3,10).

Diese Aufgaben erfüllte dann im konkreten Leben vor allem der B. der mittelalterlichen Kathedralen in einer unübertroffenen Weise. Er arbeitete den Entwurf aus und war auch an dessen praktischer Verwirklichung beteiligt, wozu ihn eine solide Schulung in „Geometrie“ und ihrer Gesetze wie auch eine eigentliche praktische Arbeit auszeichnete.
Aus diesem historischen Hintergrund entstand dann die Freimaurerbezeichnung Allmächtiger oder Großer Baumeister aller Welten (> A.B.a.W.), die allerdings in den ältesten Ritualbüchern noch fehlt, obwohl die englische Fassung Great Architect of the Universe sich bereits in der Tragödie Edward II. von Christopher Marlowe (1564-1593) findet. Doch auch schon > Pico della Mirandola (1463-1494) und Johann Amos > Comenius (1592-1670) sprechen vom „höchsten Baumeister der Welt“. In der Freimaurerei tritt die Bezeichnung erst im Dumfries Kilwinning MS. Nr. 4 (1696) auf; auch die Vorrede der Long Livers (1722) hat sie an zwei Stellen.

Lit.: Biedermann, Hans: Das verlorene Meisterwort: Bausteine zu einer Kultur- und Geistesgeschichte des Freimaurertums. Wien: Böhlau, 1986; Lennhoff, Eugen: Internationales Freimaurerlexikon. Überarb. u. erw. Neuaufl. d. Ausg. v. 1932. München: Herbig, 2000. 
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