Abendmahlsprobe

Bei der A. wird dem als Verbrecher Verdächtigten zur Klärung der Wahrheit die heilige Hostie gereicht. Kann er sie ohne schädliche Wirkung genießen, ist er unschuldig; stirbt er, ist er schuldig und zugleich bestraft (Glitsch, 24).
In dieser Abendmahlsprobe finden sich zwei Momente: das uralte Gottesurteil in Form des geweihten Bissens, wie es bei Afrikanern (Glitsch, 34), Indianern (Globus 29, 40), Indern (Glitsch, 31), Israeliten (1 Sam 6, 9) und in den altgermanischen Volksrechten (Schild, 10) vorkommt, sowie die Aussage im NT: „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht.“

Lit.: Globus. Illustrierte Zeitschrift für Länder- und Völkerkunde. Braunschweig, 1862 ff.; Glitsch, Heinrich (Hg.): Mittelalterliche Gottesurteile. Leipzig: Voigtländer, 1918; Schild, Wolfgang: Alte Gerichtsbarkeit. München: Callwey, 1985.
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