Bader

Berufsbezeichnung für den Betreiber einer Badestube. Der Beruf ist seit dem Mittelalter bekannt. Die B. übten einen hochgeachteten, wenngleich nicht wissenschaftlichen Heilberuf aus und galten als die „Ärzte der kleinen Leute“. Als Zeichen ihres Handwerks hängten sie ein weißes Badetuch vor die Tür. In ihren Badestuben badeten und rasierten sie die Badegäste, ließen zur Ader, schröpften, kurierten und zogen Zähne. Auch die Behandlung von Verrenkungen und Brüchen war ihnen, wie den Scharfrichtern, erlaubt. Ihre Praxis durften sie jedoch nicht außerhalb der Badestube ausüben.
Neben dem B. arbeitete in der Badestube oft auch ein Barbier, der für das Haarschneiden zuständig war. Aus diesen Berufen entwickelte sich der Berufsstand der Handwerkschirurgen, später auch Wundärzte genannt.

Wegen der körperlichen Berührung von Kranken, Verwundeten und Pflegebedürftigen zählten sie in manchen Gegenden zu den sog. „unehrlichen“ Berufen und durften sich in keiner Zunft organisieren. In anderen Regionen wurden sie jedoch später in die Zünfte aufgenommen, so in Augsburg und Würzburg 1373 oder in Hamburg 1375; besonders im südlichen Teil des Heiligen Römischen Reiches waren sie geschätzte Mitglieder des Bürgertums. Sie bildeten auch selbst Zünfte, u.a. in Bayern das Collegium oder die Societas balneatorum, hielten Gesellen und Lehrlinge, deren Ausbildung genau geregelt war. Die Lehre bei einem Meister dauerte drei Jahre, gefolgt von einer dreijährigen Wanderschaft und der Ausübung des Gewerbes bei anderen Meistern. Nach der kostspieligen Meisterprüfung und einem Examen an der Wiener Medizinischen Fakultät konnte der Beruf des B.s selbständig ausgeübt werden.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurden viele Badestuben auf Verordnung der Landesherren oder Städte geschlossen und die B. wurden zu „fahrenden“ Helfern. Durch die im 18. Jh. erfolgte Einrichtung von Krankenhäusern auch für die weniger Reichen oder gar Bedürftigen ging die Bedeutung der B. im öffentlichen Gesundheitswesen zurück, erhielt aber z.B. in den Berufen von Heilpraktikern, Masseuren, Maniküren oder Kosmetikern neue Aufgaben.

Lit.: Lammert, G.: Volksmedizin und medizinischer Aberglaube in Bayern und den angrenzenden Bezirken, begründet auf die Geschichte der Medizin und Cultur. Mit historischer Einleitung und einer lithographierten Tafel. Neudruck d. Ausg. Würzburg 1869. Regensburg: Johannes Sonntag, 1981; Stolz, Susanna: Die Handwerker des Körpers: Bader, Barbier, Perückenmacher, Friseur. Marburg: Jonas-Verl., 1992; Widmann, Martin: Bader und Wundarzt. Zürich: Medizinhistorisches Inst. und Museum der Univ., 1998; Tuchen, Birgit: Öffentliche Badhäuser in Deutschland und der Schweiz im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Petersberg: Imhof, 2003.
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